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BGH, 18.10.1951 - 3 StR 657/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 20.01.1930 - II 230/29
Muß die Unterlassung eine Rechtswidrigkeit gegenüber dem Verletzten enthalten, um …
Auszug aus BGH, 18.10.1951 - 3 StR 657/51
Der Angeklagte kann nur dann strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wenn er nicht nur imstande sondern auch rechtlich verpflichtet war, den Eintritt des Erfolgs durch Handeln zu verhindern (RGSt 63, 392). - RG, 07.06.1940 - 1 D 223/40
Zum Wesen des ursächlichen Zusammenhanges.
Auszug aus BGH, 18.10.1951 - 3 StR 657/51
Die unterlassene Handlung, hier das Abziehen des Zündschlüssels, kann nicht hinzugedacht werden, ohne dass zugleich die Fahrt des St. und damit sein Tod entfiele (RGSt 75, 49). - RG, 17.03.1927 - III 2/27
Was ist Gegenstand der Urteilsfindung, wenn für die nämliche Ware mehrere …
Auszug aus BGH, 18.10.1951 - 3 StR 657/51
Sie behauptet zwar, nur die Sachrüge zu erheben, Ihr Vorbringen, das Landgericht vertrete zu Unrecht die Meinung, die Übertretung des Fahrens in angetrunkenem Zustand - §§ 2, 71 StVZO - sei von der Anklage nicht erfasst, enthält aber den verfahrensrechtlichen Angriff, es sei gegen § 264 Abs. 1 StPO verstossen (RGSt 61, 236). - RG, 19.12.1932 - III 1053/32
1. Ist vor der großen Strafkammer, wenn sie in erster Instanz entscheidet, das …
Auszug aus BGH, 18.10.1951 - 3 StR 657/51
Nur hätte der Erstrichter in diesem Punkt nicht freisprechen, sondern das Verfahren wegen Fehlens einer Urteilsvoraussetzung (RGSt 67, 59) einstellen sollen.