Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1951 - 3 StR 657/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1832
BGH, 18.10.1951 - 3 StR 657/51 (https://dejure.org/1951,1832)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1951 - 3 StR 657/51 (https://dejure.org/1951,1832)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1951 - 3 StR 657/51 (https://dejure.org/1951,1832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,1832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 20.01.1930 - II 230/29

    Muß die Unterlassung eine Rechtswidrigkeit gegenüber dem Verletzten enthalten, um

    Auszug aus BGH, 18.10.1951 - 3 StR 657/51
    Der Angeklagte kann nur dann strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wenn er nicht nur imstande sondern auch rechtlich verpflichtet war, den Eintritt des Erfolgs durch Handeln zu verhindern (RGSt 63, 392).
  • RG, 07.06.1940 - 1 D 223/40

    Zum Wesen des ursächlichen Zusammenhanges.

    Auszug aus BGH, 18.10.1951 - 3 StR 657/51
    Die unterlassene Handlung, hier das Abziehen des Zündschlüssels, kann nicht hinzugedacht werden, ohne dass zugleich die Fahrt des St. und damit sein Tod entfiele (RGSt 75, 49).
  • RG, 17.03.1927 - III 2/27

    Was ist Gegenstand der Urteilsfindung, wenn für die nämliche Ware mehrere

    Auszug aus BGH, 18.10.1951 - 3 StR 657/51
    Sie behauptet zwar, nur die Sachrüge zu erheben, Ihr Vorbringen, das Landgericht vertrete zu Unrecht die Meinung, die Übertretung des Fahrens in angetrunkenem Zustand - §§ 2, 71 StVZO - sei von der Anklage nicht erfasst, enthält aber den verfahrensrechtlichen Angriff, es sei gegen § 264 Abs. 1 StPO verstossen (RGSt 61, 236).
  • RG, 19.12.1932 - III 1053/32

    1. Ist vor der großen Strafkammer, wenn sie in erster Instanz entscheidet, das

    Auszug aus BGH, 18.10.1951 - 3 StR 657/51
    Nur hätte der Erstrichter in diesem Punkt nicht freisprechen, sondern das Verfahren wegen Fehlens einer Urteilsvoraussetzung (RGSt 67, 59) einstellen sollen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht